Teilungsplan Parzellierung

Teilungsplan/Parzellierung

Wer Grundstücksgrenzen ändert, braucht Urkunden und Eintragungen in Kataster und Grundbuch.

 

In Österreich ist bei jeder Veränderung von Grundstücksgrenzen die Errichtung von Urkunden und deren Eintragung in Kataster und Grundbuch erforderlich. Erst dadurch werden neue Eigentumsverhältnisse rechtskräftig.

Ein Teilungsplan/Parzellierung ist eine Vermessungsurkunde, die die bestehenden Grenzen eines Grundstücks dokumentiert und neue Grundgrenzen und Nutzungen ausweist. Trennflächen werden ausgewiesen, die von einem Grundstück abgeschrieben und einem anderen zugeschrieben werden. Ein Teilungsplan bildet die Grundlage für eine rechtssichere Eintragung ins Grundbuch.

Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen / Geometer ist die Vermessung Schmid ZT GmbH befugt, Teilungspläne zu erstellen. Darin sind die Änderungen von Grenzen rechtswirksam dokumentiert.

Im Zuge von Grenzverhandlungen darf der Geometer bei Zustimmung aller Beteiligten die Festlegung der Grenzen beurkunden.- Dies bildet die Grundlage für die Aufnahme von Grundstücken in den Grenzkataster.

Wann brauchen Sie einen Teilungsplan?

Wenn…

  • ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll
  • ein Grundstück in Parzellen aufgeteilt werden soll
  • eine Grenze begradigt werden soll
  • ein Grundstück bebaut werden soll und Abtretungen an das öffentliche Gut (Weg/Straße) oder Einbeziehungen erforderlich sind
  • Grundstücke, oder Grundstücksteile zu einem Grundbuchkörper zu- oder abgeschrieben werden

Kein Treffer? Individuelle Wünsche? Wir helfen gerne weiter.

Was Sie suchen, ist vielleicht noch nicht online – aber schon in unseren Köpfen. Weil Standard nicht immer reicht – wir hören zu. Maßgeschneiderte Lösungen beginnen mit einem Gespräch.

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