In Österreich ist bei jeder Veränderung von Grundstücksgrenzen die Errichtung von Urkunden und deren Eintragung in Kataster und Grundbuch erforderlich. Erst dadurch werden neue Eigentumsverhältnisse rechtskräftig.
Ein Teilungsplan/Parzellierung ist eine Vermessungsurkunde, die die bestehenden Grenzen eines Grundstücks dokumentiert und neue Grundgrenzen und Nutzungen ausweist. Trennflächen werden ausgewiesen, die von einem Grundstück abgeschrieben und einem anderen zugeschrieben werden. Ein Teilungsplan bildet die Grundlage für eine rechtssichere Eintragung ins Grundbuch.
Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen / Geometer ist die Vermessung Schmid ZT GmbH befugt, Teilungspläne zu erstellen. Darin sind die Änderungen von Grenzen rechtswirksam dokumentiert.
Im Zuge von Grenzverhandlungen darf der Geometer bei Zustimmung aller Beteiligten die Festlegung der Grenzen beurkunden.- Dies bildet die Grundlage für die Aufnahme von Grundstücken in den Grenzkataster.
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Was Sie suchen, ist vielleicht noch nicht online – aber schon in unseren Köpfen. Weil Standard nicht immer reicht – wir hören zu. Maßgeschneiderte Lösungen beginnen mit einem Gespräch.