Erst 14 % der Grundstücke Österreichs sind in den Grenzkataster übergeführt.
Der Großteil ist noch im Grundsteuerkataster. Dieser dient lediglich zur Veranschaulichung der Lage eines Grundstückes. Hinsichtlich der Position der Grenzen ist er nicht rechtsverbindlich.
Im Grenzkataster hingegen sind die Grenzen rechtsverbindlich koordinativ festgelegt und können somit bei Bedarf leicht wiederhergestellt werden.
Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist die Vermessung Schmid ZT GmbH befugt, im Zuge von Grenzverhandlungen bei Zustimmung aller Beteiligten die Festlegung der Grenzen zu beurkunden. Dies bildet die Grundlage für die Aufnahme von Grundstücken in den Grenzkataster.
Wir betreuen die Umwandlung von Grundstücken vom Grundsteuer- in den Grenzkataster durch :
Darüber hinaus übernehmen wir sämtliche Behördenwege.
Was Sie suchen, ist vielleicht noch nicht online – aber schon in unseren Köpfen. Weil Standard nicht immer reicht – wir hören zu. Maßgeschneiderte Lösungen beginnen mit einem Gespräch.