Urkunden- und Katastervermessung

Urkunden- und Kataster-vermessung

Grundstücksbezogene Vermessung ist einer unserer zentralen Leistungsbereiche.

 

Urkunden- und Katastervermessung

Urkunden- und Katastervermessung: Grundstücksbezogene Vermessungsleistungen stellen einen Kernbereich unseres Unternehmens dar.

Als Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen haben wir die staatliche Befugnis, Arbeiten auszuführen, die ausschließlich den gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz befugten Personen vorbehalten sind.

Wir agieren als ‚technische Notare‘, unsere Pläne stellen öffentliche Urkunden dar, auf deren Grundlage Eintragungen und Einverleibungen in hoheitliche Rechtssysteme wie

  • Kataster,
  • Grenzkataster und
  • Grundbuch


erfolgen.

Wann brauchen Sie eine Katastervermessung?

Wenn

  • verlorengegangene oder beschädigte Grenzen wiederherstellt werden sollen
  • Grundstücke vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt werden sollen
  • Sie ein Grundstück teilen oder Grundstücke zusammenlegen wollen
  • Bauplätze geschaffen werde sollen
  • Genehmigungsverfahren eingeleitet oder betreut werden sollen
  • gesicherte Grundgrenzen gefordert werden

 

Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist die Vermessung Schmid ZT GmbH befugt, im Zuge von Grenzverhandlungen bei Zustimmung aller Beteiligten die Festlegung der Grenzen zu beurkunden.- Dies bildet die Grundlage für die Aufnahme von Grundstücken in den Grenzkataster.

Zu unserer umfassenden Betreuung zählt selbstverständlich auch die Durchführung sämtlicher Behördenwege.

In diesem Sinne beraten wir Sie gerne bei allen Grundstücksrelevanten Fragen,  z.B. bei:

  • Bauvorhaben
  • Grundteilungen
  • Parzellierungen
  • Grenzproblemen
  • Servitutsplänen
  • uvm.

Kein Treffer? Individuelle Wünsche? Wir helfen gerne weiter.

Was Sie suchen, ist vielleicht noch nicht online – aber schon in unseren Köpfen. Weil Standard nicht immer reicht – wir hören zu. Maßgeschneiderte Lösungen beginnen mit einem Gespräch.

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