Als Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen haben wir die staatliche Befugnis, Arbeiten auszuführen, die ausschließlich den gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz befugten Personen vorbehalten sind.
Wir agieren als technische Notare, unsere Pläne stellen öffentliche Urkunden dar, auf deren Grundlage Eintragungen und Einverleibungen in hoheitliche Rechtssysteme erfolgen.
Grundstücksbezogene Vermessung ist einer unserer zentralen Leistungsbereiche.
Im Zuge der Katastervermessung führen wir auch präzise Grenzabsteckungen durch.
Für viele Grundstücksvorhaben ist eine Genehmigung erforderlich – wir unterstützen dabei.
Rechtlich gesicherte Grenzen? Wir markieren Grenzpunkte schnell und zuverlässig.
Als befugter Ingenieurkonsulent führen wir Grenzverhandlungen fachgerecht und rechtskonform durch.
Wir vermessen Ihr Grundstück zuverlässig und helfen bei der Erfüllung sämtlicher baurechtlicher Vorgaben.
Wer Grundstücksgrenzen ändert, braucht Urkunden und Eintragungen in Kataster und Grundbuch.
Erst 14 % der Grundstücke sind im Grenzkataster – die meisten noch im Grundsteuerkataster.
Was Sie suchen, ist vielleicht noch nicht online – aber schon in unseren Köpfen. Weil Standard nicht immer reicht – wir hören zu. Maßgeschneiderte Lösungen beginnen mit einem Gespräch.